Die Gefahrgutberatung Manuela Ondrich heißt Sie Herzlich Willkommen!
Sie wissen um die Verantwortung Ihres Unternehmens, das an der Beförderung
gefährlicher Güter beteiligt ist?
In welcher Verantwortung steckt Ihr Unternehmen?
(GGVSEB – Gefahrgutverordnung Strasse/Eisenbahn/Binnenschifffahrt)
Absender:
ja
nein
Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter
versendet.
Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als
Absender der Absender gemäß diesem Vertrag.
Verpacker:
Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen, einschließlich
Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) einfüllt und ggf. die
Versandstücke zur Beförderung vorbereitet. Verpacker im Sinne dieser Verordung ist auch das Unternehmen, das gefährliche
Güter verpacken lässt oder das Versandstücke oder deren Kennzeichnung
ändert oder ändern lässt.
Verlader:
Das Unternehmen, das die Versandstücke in ein Fahrzeug, einen Wagen oder einen
Großcontainer verlädt. Verlader im Sinne dieser Verordnung ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer
Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt
oder selbst befördert.
Befüller:
Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in einen Tank (z.B. Tankfahrzeug,
Aufsetztank, usw.), einen Container für Güter in loser Schüttung
einfüllt. Auch bei Befüllung durch den Fahrzeugführer ist Befüller das
Unternehmen, in dem die Befüllung erfolgt.
Beförderer:
Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag
durchführt.
Müssen Sie einen oder mehr der oben genannten Verantwortungsbereiche mit "ja"
beantworten?
Dann informieren Sie sich über mein Angebot und lassen sich gut beraten.